Auto und Motorradfahrschule Erlangen Stroessenreuther
 

EU - Klassen


Kl. Bezeichnung Spezifikation Alter incl. Klasse
A1 Krafträder
  • bis 125 ccm

  • Leistung bis 11 kW

  • max. 80 km/h unter 18 Jahre
  • 16 M
    A Krafträder
  • über 50 ccm

  • mehr als 45 km/h

  • auch mit Beiwagen

  • 2 Jahre leistungsbeschränkt auf max. 25 kW und 0,16kW/kg

  • Direkteinstieg auf unbeschränkte Leistung ab 25 Jahre
  • 18 A1, M
    B Kraftwagen
  • bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht

  • max. 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz)

  • Anhänger bis 0,75 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht

  • Züge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, wenn
    das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers
    die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreitet
  • 18 L, M
    C1 Kraftwagen
  • über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht

  • bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht

  • max. 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz)

  • Anhänger bis 0,75 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht

  • Gültigkeit befristet

  • Voraussetzung: Klasse B

  • 18 -
    C Kraftwagen
  • über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht

  • unter 21 Jahre keine gewerbliche Güterbeförderung über
       7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (einschließlich An-
       hänger)

  • max. 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz)

  • Anhänger bis 0,75 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht

  • Gültigkeit befristet

  • Voraussetzung: Klasse B

  • 18 C1
    D1 Omnibusse
  • mehr als 8, max. 16 Sitzplätze (außer Fahrersitz)

  • Anhänger bis 0,75 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht

  • Gültigkeit befristet

  • Voraussetzung: Klasse B

  • 21 -
    D Omnibusse
  • Anhänger bis 0,75 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht

  • Gültigkeit befristet

  • 21 D1
    BE Klasse B +
    Anhänger
  • Anhänger über 0,75 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht

  • bei Lkw mit durchgehender Bremsanlage und be-
       stimmten Geländefahrzeugen darf die
       Anhängelast höchstens das 1,5 fache des zulässigen
       Gesamtgewichts des Zugfahrzeugs betragen
  • Voraussetzung: Klasse B

  • 18 L, M
    C1E Klasse B1 +
    Anhänger
  • unter 21 Jahre keine gewerbliche Güterbeförderung über
       7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (einschließlich An-
       hänger)

  • Züge bis 12 Tonnen zulässiges
       Gesamtgewicht (zulässiges Gesamtgewicht Anhänger nicht
       größer als Leermasse Zugfahrzeug)
  • Gültigkeit befristet

  • Voraussetzung: Klasse C1

  • 18 BE
    D1E, DE,
    wenn
    D1 bzw.D
    vorhanden
    CE Lastzüge und
    Sattelzüge
  • unter 21 Jahre keine gewerbliche Güterbeförderung über
       7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (einschließlich An-
       hänger)

  • Gültigkeit befristet

  • Voraussetzung: Klasse C

  • 18 BE, C1E, T
    D1E, DE,
    wenn
    D1 bzw.D
    vorhanden
    D1E Zugfahrzeuge +
    Anhänger
  • Anhänger über 0,75 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht
  • Züge bis 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zulässiges
       Gesamtgewicht Anhänger nicht größer als Leermasse des
       Zugfahrzeuges)

  • Gültigkeit befristet

  • Voraussetzung: Klasse D1

  • 21 BE
    C1E, wenn
    C1 vorhanden
    DE Zugfahrzeuge +
    Anhänger
  • Anhänger über 0,75 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht
  • Gültigkeit befristet

  • Voraussetzung: Klasse D

  • 21 BE, D1E
    C1E, wenn
    C1 vorhanden
    L Land- oder
    forstwirtschaftliche
    Zugmaschinen
  • bis 32 km/h
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge
       (Stapler) bis 25 km/h
  • mit Anhänger max. 25 km/h
  • 16 -
    T Land- oder
    forstwirtschaftliche
    Zugmaschinen
  • bis 60 km/h
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h
  • mit Anhänger max. 25 km/h
  • unter 18 Jahre Zugmaschinen beschränkt auf 40 km/h
  • 16 L, M
    M Kleinkrafträder,
    Fahrräder mit
    Hilfsmotor
  • bis 50 ccm
  • bis 45 km/h
  • auch Lastendreiräder bis 150 kg Leermasse
  • kein Eintrag bei Prüfung auf Automatik-KFZ
  • Übergangsrecht, FeV Paragraph 76, Nr.8, Satz 1, Buch A - C
  • 16 -
    S 3 rädrige Kleinkrafträder,
    4 rädrige Leicht - Kfz
  • 4 rädrige Leicht - Kfz zGM max 350kg
  • bis 45 km/h
  • Fremdzündungsmotoren, 50 ccm
  • max 4KW, bei anderen Verbrennungsmotoren
  • 16 -

    Eingeschränkte
    Fahrerlaubnis f. Fahrzeuge
    mit Automatik-Getriebe
    Wenn der Führerschein auf einem Fahrzeug mit Automatik erworben wurde, gilt diese
    Einschränkung auch später. Das gilt nicht für Klasse M.
    fahrerlaubnisfrei
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und
       Flurförderfahrzeuge (Stapler) bis 6 km/h


  • Krankenfahrstühle bis 10 km/h Höchstgeschwindigkeit


  • einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen die von Fußgängern an Holmen geführt werden.
  • Besondere Erlaubnis zur
    Fahrgastbeförderung
    Für gewerbsmäßige Beförderung von Fahrgästen ist eine besondere Fahrerlaubnis
    notwendig. Dies gilt z.B. für

  • Taxen
  • Krankenwagen
  • gewerbsmäßige Ausflugsfahrten
  • Pkw im Linienverkehr

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